Teilnahme-, Storno- und Widerrufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen von
Calling Home
Inhaberin: Jana Robke
Zum Wittensand 6
27801 Dötlingen
Deutschland
nachfolgend „Calling Home“ genannt.
Sie gelten insbesondere für Workshops, Tagesveranstaltungen, Women Circles, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen, soweit für eine einzelne Veranstaltung keine abweichenden Bedingungen angegeben werden.
2. Buchung und Teilnahme
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs wird die Buchung verbindlich.
Die Teilnahmeberechtigung bezieht sich auf die jeweils gebuchte Veranstaltung und den angegebenen Veranstaltungstermin.
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Stornierung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Auch wenn für termingebundene Veranstaltungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen kein Widerrufsrecht besteht, räumt Calling Home freiwillig folgende Stornierungsmöglichkeiten ein:
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bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung und vollständige Erstattung des gezahlten Teilnahmebetrags
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27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Teilnahmebetrags werden als Stornokosten berechnet
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ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmebetrags werden berechnet
Eine Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei Calling Home.
Der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Calling Home durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Ersatzperson
Kann eine gebuchte Person nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann sie nach vorheriger Mitteilung an Calling Home grundsätzlich kostenfrei eine andere geeignete Person benennen, die den gebuchten Platz übernimmt.
Soweit eine Veranstaltung aufgrund ihrer Art auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt ist, muss auch die Ersatzperson die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
5. Absage durch Calling Home
Calling Home kann eine Veranstaltung insbesondere dann absagen, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltungsleitung oder eine für die Veranstaltung wesentliche mitwirkende Person kurzfristig ausfällt oder andere Umstände eintreten, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
Wird eine Veranstaltung von Calling Home abgesagt und kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben unberührt.
6. Änderung oder Verlegung einer Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt werden müssen, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierüber informiert.
Kann oder möchte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann sie oder er die Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr verlangen.
Unwesentliche Änderungen des Programmablaufs oder der eingesetzten Personen bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Inhalt der Veranstaltung dadurch nicht verändert werden.
7. Besondere Umstände und Veranstaltungen im Freien
Einige Veranstaltungen von Calling Home finden ganz oder teilweise in der Natur oder im Freien statt.
Witterungsbedingte Anpassungen des Ablaufs oder die Verlegung einzelner Programmpunkte in andere geeignete Bereiche berechtigen nicht zur Erstattung der Teilnahmegebühr, sofern die Veranstaltung insgesamt in zumutbarer und ihrem wesentlichen Charakter entsprechender Weise durchgeführt werden kann.
Muss eine Veranstaltung dagegen vollständig abgesagt werden, gilt Ziffer 5.
8. Eigenverantwortung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen, ob sie den körperlichen und sonstigen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gewachsen sind.
Soweit für eine Veranstaltung besondere Voraussetzungen oder Hinweise gelten, werden diese in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung mitgeteilt.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
9. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Für entsprechend termingebundene Veranstaltungen von Calling Home besteht daher kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
Stand: August 2026